BSWAG: Schienengüterverkehr dürfte auf Mehrkosten durch die Sanierungen sitzenbleiben

Mehrere Wochen liefen die Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zur Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). Das Gesetz regelt zum einen finanzielle Fragen zwischen Bund und DB InfraGO, strittig waren aber auch offene Punkte zur Generalsanierung: zur Diskussion standen Kompensationszahlungen für die durch die Generalsanierung entstehenden Umleiter- und Ersatzverkehrskosten. Den Unternehmen entstehen während der Sperrungen Zusatzkosten, die sie nicht selbst verursacht haben. Zurecht merkten die Länder im Bundesrat an, als sie den ursprünglichen Gesetzentwurf des BSWAG in den Vermittlungsausschuss schickten, dass hierfür eine Regelung im neuen Gesetz gefasst werden müsse.  

Der Schienengüterverkehr wird nun nach zähen Verhandlungen bei der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nicht berücksichtigt. Er wird mit den massiven finanziellen Auswirkungen allein gelassen. Für das Jahr 2026 rechnet die Branche des Schienengüterverkehrs allein mit zusätzlichen Kosten von 232 Millionen Euro. Nach Berechnungen der GÜTERBAHNEN, s könnten sich diese Mehrkosten bis 2030 auf über 1,5 Milliarden Euro summieren, sollten alle Korridore wie geplant umgesetzt werden. 

Die Entscheidung von Bund und Ländern gefährdet Unternehmen und auch das politische Ziel, bis 2030 25 Prozent des Güterverkehrs auf der Schiene abzuwickeln. Unternehmen müssen die entstehenden Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben. Dies birgt das Risiko, dass der Warentransport verstärkt auf die Straße verlagert wird, wenn hier billiger transportiert werden kann. Da der Lkw sieben Mal mehr Treibhausgase ausstößt, wäre das ein enormes Risiko für die Klimaschutzziele des Bundes. 

Hauptprofiteur der Beschlussempfehlung ist der Schienenpersonennahverkehr. Anders als der Schienengüterverkehr wird dieser für den Schienenersatzverkehr Kompensationen erhalten, die von Bund, Ländern und der Deutschen Bahn vollständig getragen werden.  

Der erfreuliche Teil der Einigung: es wird keinen Budgetvorrang für die Korridorsanierung geben. Dadurch können auch weiterhin Neu- und Ausbauprojekte vorangetrieben werden, die im Gegensatz zur Korridorsanierung die dringend benötigten Kapazitätssteigerungen auf dem Schienennetz schaffen. Darüber hinaus sieht die Beschlussempfehlung vor, den Korridor zwischen Hamburg und Flensburg zu sanieren, nachdem die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung fertiggestellt ist. Die Strecke ist vor allem für Verkehre in Nord-Süd-Richtung relevant. 

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