Ein knappes Jahr nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags macht die DB die ersten Nägel mit Köpfen und beauftragt im September 2022 die Beratungsfirma McKinsey zu Fragen der neuen gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft. Das überrascht insofern als das Verkehrsministerium selbst noch keine Schritte in Richtung Reform angegangen ist, keinen Branchendialog zur Ausgestaltung der Gesellschaft eingeleitet hat und auch selbst noch keinen Beratungsauftrag vergeben hat. Diese Bewegungen noch vor dem BMDVBundesministerium für Digitales und Verkehr geben Hinweise, dass die DB bereits emsig vor allen anderen Pflöcke in die Erde schlagen will zu ihren Vorstellungen der Strukturänderung ihrer Infrastruktursparte.
Ein für die DB zentrales Thema dürfte die Finanzierungsarchitektur der neuen Gesellschaft sein, wofür eine eigene Arbeitsgruppe gegründet wurde und das von Anfang an sehr von ihr in den Fokus gerückt wurde. Viele Branchenvertreter:innen stellen die GewinnabführungsverträgeGewinnabführungsverträge sind langfristige Vereinbarungen zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft(en), die dazu dienen, den Gewinn der Tochtergesellschaft(en) an die Muttergesellschaft abzuführen. zwischen Infrastruktur und Gesamtkonzern in Frage. Die Infrastruktursparte soll nicht Weisungen der DB, sondern das Gemeinwohl als Hauptanliegen verfolgen. Beherrschung und Gewinnabführung passt dazu nicht.
Dass die staatliche DB im Gegensatz angesichts ihrer hohen Verschuldung die nötigen Finanzmittel aufbringen kann, um millionenschwere Beratungsaufträge zu vergeben, ist zudem aus wettbewerblicher Sicht mindestens fragwürdig. Ihre Wettbewerber haben ein ebenso großes Interesse an der diskriminierungsfreien Ausgestaltung der neuen Gesellschaft.
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