Der nächste Bundesverkehrswegeplan kommt ohne Blick nach vorn

Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWPsiehe Infobox für weitere Infos zum BVWP und BSWAG) liegt vor. Der Bundesverkehrswegeplan ist das Rahmenprogramm der Bundesregierung für den Infrastrukturausbau für die kommenden 10 bis 15 Jahre und wird regelmäßig vom Bundesverkehrsministerium erneuert (weitere Infos zum BVWP im Infokasten). Der vorangegangene BVWP stammte aus dem Jahr 2003. Er definiert für Straße, Schiene und Wasserwege Aus- und Neubauprojekte, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Diese werden anhand verschiedener Beurteilungskriterien bestimmt. Das beinhaltet zum Beispiel eine volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse oder einer raumordnerische Analyse. Die genannten Kernanliegen sind der Erhalt des Bestandnetzes und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten in Deutschland. Gesamtes Finanzvolumen: 270 Milliarden Euro. Davon sind rund 41,6 Prozent für die Schieneninfrastruktur vorgesehen, 49,3 Prozent für die Straße, 9,1 Prozent für die Binnenschifffahrt.

Im Entwurf des Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist das „740-Meter-Netz“ lediglich im “Potenziellen Bedarf” zu finden, nicht im „vordringlichen Bedarf“ (vgl. Drucksache 18/9524 (2016), S. 10) (siehe Infobox für weitere Infos zum potenziellen und vordringlichen Bedarf). Grund: die vom Bundesverkehrsministerium verantwortete volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse der etwa fünf Dutzend 740-Meter-Projekte zieht sich (Anmerkung der Redaktion: am Schluss über vier Jahre) hin und kommt nicht mehr rechtzeitig zum „Redaktionsschluss“ für den BVWP. Und das trotz massiver Forderungen und Zustimmung aus der Branche. Auf Anfrage der Grünen im Bundestag wies Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits Anfang März 2016 darauf hin, die Untersuchung sei „methodisch aufwendig“ und Ergebnisse lägen noch nicht vor. Im gleichen Atemzug verwies er auf die Zuständigkeit der DB bei der operativen Umsetzung. Diese kann aber ohne das Ergebnis aus dem Verkehrsministerium nicht starten.

Infobox

Unterschied BVWP und BSWAG ⇧

Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz regelt, zusammen mit dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege, den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Der „Bedarfsplan Schiene“ ist dem Gesetz als Anlage beigefügt. Das Gesetz regelt die Aufteilung von Ausbau und Ersatzinvestitionen. So fällt es dem Bund zu, den Ausbau eines Schienenweges zu finanzieren, während Ersatzinvestitionen, also Sanierungen, der DB Netz zufallen. So entsteht letztlich ein Anreiz für die DB Netz, Sanierungen nicht vorzunehmen, weil der Bund für die komplette Erneuerung zuständig ist. Dies soll eine Gesetzesnovelle, die voraussichtlich 2023 kommt, ändern. (Zuletzt aktualisiert: 2016)

Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Der Bundesverkehrswegeplan trifft eine Aussage über die angestrebten Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege (Fernstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen), nicht nur den Neu- und Ausbau, sondern auch die Erhaltung und Erneuerung. Er hat einen Zeithorizont von ca. 10 bis 15 Jahren und folgt dem Ziel einer verkehrsträgerübergreifenden, integrierten Planung. Er dient der Koordinierung und Priorisierung der Vorhaben. (Zuletzt aktualisiert: 2016)

Infobox

„potenzieller Bedarf“ und „vordringlicher Bedarf“ ⇧

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz beinhaltet im sogenannten „Bedarfsplan Schiene“ – eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur.

Diese werden nach ihrer Dringlichkeit in drei Kategorien eingeteilt.

  1. Fest disponierte Projekte: Diese Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung oder in der Planung.
  2. Projekte des vordringlichen Bedarfs: Diese Projekte wurden einer volkswirtschaftlichen Überprüfung unterzogen und erreichten ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis. Damit sind sie finanzierungswürdig und können geplant werden.
  3. Projekte des potenziellen Bedarfs: Diese Projekte haben mutmaßlich ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis, allerdings wurden diese noch keiner volkswirtschaftlichen Überprüfung unterzogen und sind somit noch nicht finanzierungswürdig. Durch eine Überprüfung können Projekte in den vordringlichen Bedarf aufsteigen.

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