Dialog mit Branchenverbänden

Endlich gibt es neue Details zur Ausgestaltung. Das BMDV und das Consulting-Unternehmen SCI luden die Verbände der Branche zu einer Informationsveranstaltung am 28. September 2023 ein und stellten die Entwicklungen vor. 

Besonders interessant sind dabei zwei neue Aspekte: Die Definition der „gemeinwohlorientierten Ziele“ und der neue „Sektorbeirat“. 

Seit der Ankündigung im Koalitionsvertrag 2021 geistert der Begriff „gemeinwohlorientiert“ durch die Branche. Bisher ließ der Begriff großen Spielraum für Definitionen und Mutmaßungen, da weder das BMDV noch die DB eine klare Definition lieferten (ein erster Vorstoß zur Definition der GÜTERBAHNEN wurde bereits in einer Resolution am 08. November 2022 unternommen). Das soll sich jetzt ändern: Im Zentrum stehe eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und effiziente Eisenbahninfrastruktur mit hoher Kapazität, Qualität und Resilienz – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Fundamentale Änderungen, um diese Zielmarken auch wirklich zu erreichen, müssen dann allerdings mit der Lupe gesucht werden. Die Gemeinwohlorientierung besteht aus einem Sammelsurium von wohlklingenden Adjektiven, die in der Satzung der neuen AG festgehalten werden sollen (vgl. Abb. InfraGO 02).  

Abb. InfraGO 02: BMDV, Präsentation ”Einrichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft”, S. 11, 28. September 2023 

Neben dem Fortbestehen der Geschäftsform als Aktiengesellschaft und der damit einhergehenden Gewinnausrichtung erfüllt die neue Form des Managements die Gemeinwohlorientierung letztlich kaum. Nach wie vor bleibt dieDB InfraGO AG abhängig vom Konzernvorstand, dabei ist hier Unabhängigkeit trotz eines Verbleibs als DB-Tochter fundamental, um zu verhindern, dass die DB InfraGO AG nur Zielen der DB statt dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Das Verkehrsministerium und der Bundestag sind nach Auffassung der GÜTERBAHNEN weder rechtlich noch faktisch in der Lage, die DB zu steuern. Die Pläne bleiben damit ein zahnloser Tiger. 

Ein „Sektorbeirat“ soll es richten und Mitsprache durch weitere Branchenvertreter:innen und Behörden sicherstellen. Dieser soll sich mit der Netzentwicklung, der Netzbereitstellung und den Stationen befassen. Allerdings sind die Pläne der DB und des BMDV für die Ausgestaltung des neuen Sektorbeirats aus Sicht der Branche ineffektiv und bringen nur bedingt Einfluss. Die gesetzliche Verankerung fehlt, zum Beispiel im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Eine Verschmelzung mit dem Infrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur, also mit Bundestags- und Ländervertreter:innen, besteht ebenso nicht. 

Abb. InfraGO 03: BMDV, Präsentation ”Einrichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft”, S. 13, 28. September 2023 

Erfreulich hingegen ist die geplante Vereinfachung der Finanzierungsquellen. Aktuell bezieht die DB Fördermittel aus über 180 zweckgebundenen Töpfen. Wahrscheinlich hat bei dieser Anzahl weder das Ministerium noch die DB einen klaren Durchblick. In Zukunft sollen daher zwei zentrale Finanzierungstöpfe geschaffen werden. 

Die Informationsveranstaltung hat zwar neue Informationen gebracht, jedoch sind diese kaum positiv zu bewerten. Weiterhin gilt: Aus der Reform wird eher eine Reförmchen. 

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