Gruppenbild Beschleunigungskommission Schiene bei der Überreichung der Ergebnisse an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Die Beschleunigungskommission Schiene setzt Maßstäbe für gutes Baumanagement

Am 13. Dezember 2022 veröffentlicht die „Beschleunigungskommission Schiene“ (BKS) ihren Abschlussbericht. Die Kommission besteht aus 28 Mitgliedern aus Unternehmen, Ministerien, Behörden und Verbänden, die das Ziel haben, den Schienenverkehr zu fördern. Der Bericht betont die „zentrale Rolle“ der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (vgl. BKS-Abschlussbericht, S. 13, 13.12.2022).

Die BKS erkennt die Fehler der Vergangenheit an und befürwortet das neue Baukonzept der Generalsanierung. Gleichzeitig ist sich die Kommission der Herausforderungen bewusst und warnt vor den Kapazitätseinschränkungen aufgrund der Bauarbeiten. Sie betont die Bedeutung von Ersatzkonzepten für den Güter- und Personenverkehr. Für den Erfolg der Generalsanierung werden fünf Maßnahmen als besonders wichtig erachtet:

  1. Generalsanierung der Hochleistungskorridore:
    • Die Reihung der zu sanierenden Korridore: Ein Konzept zur „kapazitätsoptimierten Abgrenzung und Reihung der zu sanierenden Korridore“ muss erstellt werden. Dabei müssen auch die Umleitungsstrecken berücksichtigt und verbessert werden.
    • Schaffung leistungsfähiger Ersatzkonzepte: Es müssen Konzepte entwickelt werden, um den Schienengüter- und Personenverkehr während der Bauarbeiten zu kompensieren und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden.
    • Bündelung von Maßnahmen: Statt lediglich an einen 1:1-Ersatz zu denken, müssen neue und moderne Technologien eingesetzt werden, um das Netz nachhaltig zu verbessern.
    • Eine angepasste Finanzierungsstrategie ist notwendig. Genauere Details dazu bleiben allerdings noch offen.
  2. Beschleunigte Elektrifizierung und Lückenschluss für Umleitungsstrecken:
    • Die Ertüchtigung der Ausweich- und Umleitungsstrecken muss bereits im Vorfeld der Generalsanierung beginnen. Besonders wichtige Umfahrungsstrecken für die Hochleistungskorridore sollten vorrangig ertüchtigt werden, damit ausreichender zeitlicher Vorlauf vor den Sanierungsarbeiten besteht. Die Finanzierungsstrategie hierfür ist jedoch noch unklar.
  3. Weiterentwicklung des Eisenbahnkreuzungsrechts:
    • Bahnübergänge stellen ein Problem im Schienennetz dar. Die Kommission fordert eine Reform des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, um den Bau von Überführungsbauwerken zu erleichtern.
  4. Kundenorientierte Kapazitätsnutzung auf baubedingten Umleitungsstrecken:
    • Spezielle Maßnahmen sind erforderlich, um einen möglichst reibungslosen Ersatzverkehr für den Schienengüter- und Personenfernverkehr zu gewährleisten. Die Verteilung der Kapazitäten zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen muss transparent gestaltet werden.
  5. Vergabe von Maßnahmen bündeln:
    • Um einen reibungslosen Ablauf in Planungs- und Bauphase sicherzustellen und die Baukapazität optimal zu nutzen, schlägt die BKS vor, Rahmenverträge mit der Bauindustrie abzuschließen.

Die BKS fordert die DB Netz und das BMDV auf, bis Ende des Jahres die Finanzierungsmodalitäten auszuarbeiten. Im ersten Halbjahr 2023 sollen dann Umleitungstrecken und Elektrifizierungslücken geschlossen werden. Eine Maßnahmenliste zur Priorisierung soll in Zusammenarbeit mit der Branche erarbeitet werden. Das Eisenbahnkreuzungsrecht soll weiterentwickelt werden.

Im weiteren Verlauf des Jahres 2023 sollen dann die Kapazitätsverteilung auf den Umleitungsstrecken beschlossen und konkrete Umsetzungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Kapazitätsregimes bei Umleitern von der DB Netz und der Bundesnetzagentur erarbeitet werden. Bei Bedarf wird auch die Finanzierungsstruktur gemeinsam von DB Netz, BMDV und der Planungs- und Bauwirtschaft evaluiert.

Einige der Vorschläge waren auch bereits in der Abschlusserklärung des „Runden Tisches Baustellenmanagement“ zu finden, die am 5. Juni 2018 dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergeben worden war.

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