Das Bild zeigt zwei Gleise die bis zum Horizont verlaufen

Die EU etabliert transeuropäische Verkehrsnetze

Mit der EU-Verordnung 1315/2013 über die Leitlinie für die transeuropäischen Verkehrsnetze werden im Dezember 2013 erstmalig Vorschriften für Maßnahmen zur Umsetzung des TEN-V (Transeuropäisches Netzwerk – Verkehr – siehe Infobox für weitere Infos zum TEN-V) festgelegt. Die Leitlinie legt eine langfristige Strategie, technische Normen, Anforderungen an die Interoperabilität der Infrastruktur sowie Prioritäten für den Ausbau des TEN-V fest. Ziel ist die Vernetzung der europäischen Infrastruktur. Die Zugänglichkeit und Anbindung aller Regionen der Europäischen Union an die Infrastruktur soll gefördert werden. Zudem wird eine ressourcenschonende Nutzung der Infrastruktur angestrebt. Für den Schienengüterverkehr wird unter anderem festgelegt, „dass Züge mit einer Länge von 740 Metern verkehren können“ (ebd., S. 19). Entgegen dem Vorschlag der EU aus dem Jahr 2008, eine Standardlänge von 750 Meter zu etablieren, wurde eine Länge von 740 Meter gewählt. Dies hängt mit der genormten Größe der Waggons zusammen. Exakte Vorgaben, wie viele oder wo Überholgleise mit der Normlänge existieren müssen, enthält die Vorschrift jedoch nicht.

Das, was viele private Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland schon lange forderten, wurde somit erstmals in eine rechtlich bindende Verordnung überführt: Diese zwingt die DB Netz AG zum Ausbau von Überholgleisen und markiert den Start des 740-Meter-Netzes.
Immerhin: Die DB hatte dem Bundesverkehrsministerium bereits zum 30. September 2013 ein erstes, zusammen mit der Güterbahn-Branche seit 2010 erarbeitetes Portfolio mit 66 Überholgleis-Ausbauprojekten vorgelegt. Einer zügigen Umsetzung steht also nichts mehr im Wege.

Infobox

„TEN-V“ ⇧

  • TEN steht für: Trans-European Networks, der Zusatz „V“ steht für „Verkehr“, wobei im englischen auch häufig „T“ für „Transport“ genutzt wird
  • TEN ist ein Programm der EU zur Stärkung des Binnenmarktes, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt weiterzuentwickeln. Das umfasst die Bereiche Verkehr (TEN-V bzw. TEN-T), Energie (TEN-Energie) und Telekommunikation (eTEN)
  • In der EU-Verordnung Nr. 1315/2013 wurden Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) geschaffen, die Ziele und Prioritäten sowie spezielle technische Anforderungen für das Netz definieren
  • Ziel ist der Aufbau eines effektiven EU-weiten und multimodalen Verkehrsnetzes. Es umfasst Schienenwege, Binnenwasserstraßen, kurze Seeverkehrsstrecken und Straßen.
  • Das TEN-V ist zweilagig aufgebaut:
    • Kernnetz: Bis 2030 sollen neun Korridore die wichtigsten Knoten und Städte in Europa vor allem per Zug verbinden.
    • Gesamtnetz: Erweiterung des Kernnetzes auf alle Verkehrsträger.
  • Die finanzielle Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze vonseiten der EU ist in der Verordnung “Connecting Europe Facility” (CEF) geregelt.
Quelle: IHK Nord

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