Zu sehen ist ein Rangierbahnhof vor einem Sonnenuntergang

Die EU geht voran

Die Europäische Union erkannte bereits im Dezember 2008 als eine der ersten Institutionen die Bedeutung von Überholgleisen offiziell an. In einem Vorschlag „zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr“ (vgl. Drucksache 16/12842 (200), Seite 7 ff.) werden Regeln für die Einrichtung und Organisation eines aus grenzübergreifenden Güterverkehrskorridoren bestehenden europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr festgelegt.

Unter anderem schlägt die Verordnung vor, eine Standardlänge für Güterzüge zu etablieren: 750 Meter (ebd. S. 117).

Eine standardisierte Länge würde verschiedene Vorteile bringen und Prozesse vereinfachen. Auf Grund der fehlenden Standardisierung unterscheiden sich die Längen der Überholgleise in ganz Europa. Dies hat zur Folge, dass bei grenzüberschreitendem Güterverkehr Züge neu miteinander gekuppelt und teilweise gekürzt werden müssen. Umstände, die viel Zeit und Geld kosten.

Die Verordnung sieht vor, mithilfe wissenschaftlicher Methoden, sowohl qualitativer als auch quantitativer Art, Korridore für den europaweiten Güterverkehr und verbindliche Standards festzulegen.

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