Fahrdienstleiter:in

Mitarbeiter:innen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt. Keine Zugfahrt darf ohne Mitwirkung von Fahrdienstleiter:innen durchgeführt werden