Infrastrukturzustands- und entwicklungsbericht: Die DB AG ist dazu verpflichtet, dem Bund bzw. dem Eisenbahnbundesamt (EBA) einen jährlichen Bericht zum Zustand der Eisenbahninfrastruktur vorzulegen. Darin muss die DB nachweisen, dass sie im vorangegangenen Jahr Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur unternommen hat. Es müssen gewisse Qualitätsziele und Kennzahlen erreicht werden.