Ein PEK (Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität) überprüft die Auswirkungen einer Maßnahme. Wird in der Folge eine signifikante Erhöhung der Schienenwegkapazität nachgewiesen, gilt eine Maßnahme als finanzierungswürdig. PEKs müssen je nach Alter bei Bedarf vollumfänglich oder zumindest partiell aktualisiert werden.