Wenn eine Infrastrukturmaßnahme neu gebaut oder erheblich baulich geändert werden soll, ist eine Genehmigung, also ein Verfahren zur Baurechtschaffung erforderlich.
Wenn eine Infrastrukturmaßnahme neu gebaut oder erheblich baulich geändert werden soll, ist eine Genehmigung, also ein Verfahren zur Baurechtschaffung erforderlich.