Grundlagen für TAF/TAP TSI: Die DB Netz muss aktiv werden

Nachdem die Europäische Kommission im Mai 2011 eine Verordnung für „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ (454/2011 TAP TSI) erlassen hat, legte sie heute das Pendant für den Schienengüterverkehr nach (vgl. 1305/2014 TAF TSI). Die beiden Verordnungen bilden die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung und Harmonisierung des nationalen und europäischen Zugbetriebs. Die verstärkte Integration innerhalb der EU in den Bereichen Wirtschaft, Transport- und Verkehrswesen erfordert die verstärkte Implementierung einheitlicher Standards. Dies gilt auch für den Zug- und Schienenbetrieb, der künftig nach einheitlichen europäischen Regeln ablaufen soll.

Die Verordnung, die den Schienengüterverkehr betrifft, zielt darauf ab, von einem „fragmentierten nationalen Ansatz zu einem nahtlosen Informationsaustausch im gesamten europäischen Eisenbahnsystem zu gelangen“ (Verordnung (EU) Nr 1305/2014, S. 1). Damit ist eine einheitliche Kommunikation zwischen EVU und EIU in der EU gemeint: ein einheitlicher Informationsaustausch zu befahrenen Strecken, im Betrieb befindlichen Fahrzeugen und deren Ladung sowie eine einheitliche und digitale Planung und Steuerung des Zugverkehrs. Die Verordnung betrifft dabei alle Schienennetze in der Europäischen Union (vgl. ebd. Art. 2).

Umgesetzt werden soll dies durch neue technische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Datenaustausches, namentlich TAF TAP TSI, was für „Technische Spezifikation für Interoperabilität in Bezug auf Telematikanwendungen für Güterverkehr/Fahrgastdienste“ steht. Kurzgefasst: die Möglichkeit, Daten aus verschiedenen Informationssystemen zentral und einheitlich auszutauschen.

Von der Verordnung betroffen sind alle EVU, EIU und Wagenhalter in den Hoheitsgebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (vgl. ebd. Art. 5). Dies bedeutet, dass an die betroffenen Akteure ebenfalls technische und organisatorische Anforderungen gestellt werden. Dazu gehört der Anschluss an eine Schnittstelle, Datenaustausch oder die Versendung tagesaktueller Ist-Zugdaten.

Die Umsetzung der Verordnung, bezogen auf den Bereich des Schienengüterverkehrs, definiert dabei u. a. zukünftig folgende Funktionen:

  • Verfolgung der Güter und Züge in Echtzeit,
  • Rangier- und Zugbildungssysteme,
  • Buchungssysteme (Buchung von Zugtrassen) und
  • Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (vgl. „In der TSI behandelte Funktionen: EU-Verordnung: 1305/2014 TAF TSI).

Das bedeutet, dass die bestehende Hard- und Software durch weitere Anwendungen ergänzt wird. Dadurch müssen neue IT-Systeme aufgebaut und miteinander vernetzt werden, was gerade kleinere EVU vor hohe technische Hürden stellen könnte (vgl. „Berufliche Qualifikationen“: EU-Verordnung  1305/2014 TAF TSI).

Um die Umsetzung der Verordnung zu begleiten, gibt es auf europäischer Ebene die sogenannte Joint Sector Group. In Deutschland ist dieser der National Contact Point. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) operiert er als Interessenvertretung, Informationsschnittstelle sowie Unterstützung bei der Umsetzung. Die Umsetzung der technischen Anwendungen und Vorgaben erfolgt seitens der DB Netz AG im Projekt PRISMA.

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