Bauarbeiter mit Schwellen und Bagger

Korridorsanierung im Dialog: Unklarheiten bei Ablauf und Zeitplan bleiben zunächst bestehen

Am Mittwoch, den 09. Juli 2025, fand auf Einladung der DB InfraGO in Frankfurt am Main ein Branchendialog mit rund 200 Vertreter:innen aus Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbänden und der Bauindustrie statt. Dabei ging es vor allem darum, die drei Fragen WO, WANN und WIE gebaut wird, gemeinsam zu überprüfen und den Zeitplan der Korridorsanierung bedarfsgerecht anzupassen. Hintergrund ist unter anderem die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, die Korridorsanierung regelmäßig zu überarbeiten und an die Laufzeit des Sondervermögens anzupassen. Gleichzeitig wächst aber auch der Druck aus der Branche auf die gemeinwohlorientierte DB InfraGO, den Anforderungen der EVU und ihrer Kund:innen an die Korridorsanierung gerecht zu werden. Die endgültige Entscheidung über die Reihenfolge der Bauabschnitte trifft der Bund.

Zeitliche Reihung der Korridore bis 2036 - Entwurf der DB InfraGO
Abb. Korridorsanierung 43: Zeitliche Reihung der Korridore bis 2036 – Entwurf der DB InfraGO (kein finales Ergebnis!) vom 09. Juli 2025

Planung für 2026 und 2027 bleibt unverändert

Für die Jahre 2026 und 2027 soll es bei der bisherigen Planung bleiben, hier wurde eine von der Branche geforderte Überprüfung durch die DB InfraGO ausgeschlossen. Laut Angaben der DB InfraGO seien die Bauvorbereitungen in diesen Jahren bereits weit fortgeschritten und die Vergaben der Baulose größtenteils abgeschlossen.

Die Projekte Lübeck–Hamburg und Frankfurt–Heidelberg sollen auf spätere Jahre verschoben werden. Auch im Jahr 2027 ist somit mit einem vergleichbaren Umfang an Bauarbeiten wie im Vorjahr zu rechnen.

Diskussion um Teilsperrungen oder Vollsperrungen ab 2028

Beim Branchendialog wurde auch die Frage diskutiert,WIE ab 2028 die Sanierungen der Korridore durchgeführt werden sollen – ob mit Teilsperrungen oder Vollsperrungen. Die Entscheidung müsse jeweils im Einzelfall getroffen werden. DIE GÜTERBAHNEN fordern, dass für Korridore wie Passau–Obertraubling oder Hagen–Köln die Möglichkeit einer Teilsperrung unbedingt geprüft wird, insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen und wegen möglicher Verlagerungen auf andere Verkehrsträger. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Kapazitäten der jeweils zu 50 Prozent genutzten Strecken gerecht zwischen Schienengüter- und Personenverkehr aufgeteilt werden.

Neuer Zeitplan ab 2028 wird mit Branche und Bund abgestimmt

Ab 2028 soll ein neuer Zeitplan gelten, der gemeinsam mit der Branche entwickelt und diskutiert wurde. Ein endgültiger Entwurf wurde gestern nicht beschlossen. Dabei sollen laut Aussagen der DB InfraGO Erfahrungen aus dem „Pilotprojekt“ Riedbahn (Frankfurt–Mannheim) ebenso berücksichtigt werden wie Rückmeldungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Umleitung von Zügen. Für das Jahr 2028 sind Sanierungen auf den Strecken Köln–Mainz, München–Rosenheim, Hagen–Unna–Hamm und Lübeck–Hamburg geplant.

Verlängerung bis 2036: Chancen und offene Fragen

Die bisherige Planung für 2026 und der neue Ablauf ab 2028 sollen nun mit dem Bundesverkehrsministerium (BMV) abgestimmt werden. Es ist zu spät, dass die DB InfraGO jetzt erst mit Ernsthaftigkeit die Auswirkungen der Bauarbeiten auf den Personen- und Güterverkehr prüft. Das hätte von Anfang an erfolgen müssen. Ziel ist es, bis Mitte August auch alle betroffenen Eisenbahnunternehmen über die konkreten Einschränkungen und Umleitungspläne zu informieren und Planungssicherheit bis 2036 zu gewährleisten.

Die geplante Verlängerung des Programms bis 2036 kann und muss eine gründlichere Vorbereitung der einzelnen Korridore ermöglichen. Dennoch bestehen weiterhin offene Fragen, etwa zur Organisation leistungsfähiger Umleitungsverkehre während der Bauphasen und zur Finanzierung zusätzlicher betrieblicher Kosten. Eine weitergehende Abstimmung dieser Punkte zwischen der Deutschen Bahn, dem Bund und den betroffenen Akteuren der Eisenbahn- und Baubranche muss obligatorisch sein.

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