Die DB schließt weitere Aktualisierungen der PEKEin PEK (Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität) überprüft die Auswirkungen einer Maßnahme. Wird in der Folge eine signifikante Erhöhung der Schienenwegkapazität nachgewiesen, gilt eine Maßnahme als finanzierungswürdig. PEKs müssen je nach Alter bei Bedarf vollumfänglich oder zumindest partiell aktualisiert werden. ab, sodass weitere Maßnahmen in diesem Bereichen benannt werden könnten (Anmerkung der Redaktion: Die Überprüfung aller PEKEin PEK (Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität) überprüft die Auswirkungen einer Maßnahme. Wird in der Folge eine signifikante Erhöhung der Schienenwegkapazität nachgewiesen, gilt eine Maßnahme als finanzierungswürdig. PEKs müssen je nach Alter bei Bedarf vollumfänglich oder zumindest partiell aktualisiert werden. zog sich bis zum Januar 2023, obwohl alle bis Ende Juli 2022 abgeschlossen werden sollten).
Inzwischen schnürte die DB Netz außerdem zwei weitere KuMM-Maßnahmenpakete mit insgesamt 29 Einzelmaßnahmen:
Zum einen sollen Maßnahmen mit Verbindung zum Zielfahrplan des Deutschlandtakt-Konzepts ergriffen werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Einführung eines Halbstundentakts im (DB-)Fernverkehr durch zusätzliche Kapazität auf bestimmten Strecken abzusichern. Leider widerspricht sich die DB Netz bei der Angabe der Anzahl der Maßnahmen innerhalb derselben PowerPoint-Präsentation: Wird auf Folie 3 noch von 18 Maßnahmen gesprochen, (vgl. Abb. KuMM 12), sind es auf Folie 8 nur noch 17 (vgl. Abb. KuMM 13).


Außerdem plant die DB Netz ein Maßnahmenpaket mit Verbindung zum bereits seit vielen Jahren existierenden „Seehafen-Hinterlandverbindungsprogramm“ des Bundes, womit Anreize für die Verkehrsverlagerung geschaffen werden sollen. Auch hier ist die PowerPoint-Präsentation der DB Netz inkonsistent: Wird auf Folie 3 noch von 11 Maßnahmen gesprochen, (vgl. Abb. KuMM 12), sind es auf Folie 8 nur noch 10 (vgl. Abb. KuMM 14).

Außerdem plant die DB Netz, die Maßnahmen zur Entlastung der überlasteten Schienenwege zu tranchieren, da diese den Großteil der Maßnahmen betreffen (vgl. KuMM 15 + 16).


Bei der Veröffentlichung ihres „Integrierten Berichts 2021“ am 31. März 2022 geht die DB AG auf die KuMM ein. Mit den genannten zusätzlichen Maßnahmenpaketen sollen insgesamt 1,4 Milliarden Euro für KuMM zur Verfügung stehen (vgl. Abb. KuMM 17). Dies entspricht dem Wert aus dem Klimaschutzprogramm 2030, das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde, wonach 1,4 Milliarden Euro Bundesmittel für zehn Jahre für diese Aufgabe veranschlagt wurden (vgl. Abb. KuMM 18). Ebenso benennt die DB Netz AG auch eine Anzahl an Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen: 120 (vgl. Abb. KuMM 18). Bis zu 90 Maßnahmen betreffen die überlasteten Schienenwege, 18 Maßnahmen den DeutschlandtaktKonzept nach dem Vorbild der Schweiz für einen deutschlandweit abgestimmten integralen Taktfahrplan, der die Grundlage für künftige Planungen von Infrastrukturmaßnahmen bildet. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, den Fahrplan anhand der existierenden Infrastruktur zu planen, definiert der Deutschlandtakt zuerst einen Zielfahrplan und leitet daraus anschließend die notwendigen Anpassungen des Schienennetzes ab, damit dieser Zielfahrplan umgesetzt werden kann („fahrplanbasierte Infrastruktur“). und elf Maßnahmen des Programms „Seehafen-Hinterlandverkehr“.

Klarheit gibt es immerhin zu den Maßnahmen des “Halbstundentakt” sowie zum “Seehafen-HinterlandverkehrDer Seehafenhinterlandverkehr bezeichnet den Transport von Gütern zwischen einem Seehafen und dem Landesinneren. Es handelt sich um den Transport von Waren, die per Schiff in einem Seehafen ankommen oder von dort aus verschickt werden.”. Die DB Netz stellt Ort und Maßnahme vor (vgl. Abb. KuMM 19 + 20). Unklar bleibt dennoch, welche konkreten Maßnahmen das Maßnahmenpaket zur Entlastung der überlasteten Schienenwege beinhaltet. Es werden zwar konkrete Streckenkorridore benannt, welche Maßnahmen dort ergriffen werden sollen, wird aber nicht klar (vgl. Abb. KuMM 21). Nach wie vor kann die DB Netz nicht alle Maßnahmen klar benennen – Gründe dafür wurden nicht veröffentlicht. Insbesondere der Schienengüterverkehr leidet unter dieser mangelhaften Kommunikation, denn ohne konkrete Benennung gibt es keine Planungssicherheit, die insbesondere für die Kunden der Güterbahnen nötig ist.




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