Das Bild zeigt die Einfahrt eines Rangierbahnhofs. Dort stehen diverse Güterzüge

Offizielle Gründung der DB InfraGO AG

Dem Verkehrsminister wurde Vollzug gemeldet. Im Handelsregister wurde die neue DB InfraGO AG am 27. Dezember 2023 eingetragen. Das Unternehmen mit annähernd 60.000 Mitarbeitenden wurde durch Verschmelzung der DB-Bahnhofstochter DB Station & Service AG und der DB Netz AG gebildet. Außer der Beibehaltung der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und dem neuen Namen fehlt es aber so gut wie an allem, um bessere Ergebnisse als bisher für die Kundschaft im Schienenverkehr zu erbringen:

  1. Ausgangsanalyse:
    Ein ehrlicher Rückblick auf Ursachen und Verantwortliche für den rückständigen Zustand der deutschen Schieneninfrastruktur.
  2. Anleitung:
    Vorgaben, wie die satzungsgemäßen 18 Gemeinwohlziele untereinander und mit der unveränderten Anforderung von Gewinnen in einem Wirtschaftsunternehmen, in Einklang zu bringen sind.
  3. Ziele:
    Hierzu zählen: Die von der EU geforderte Leitstrategie für die Eisenbahn, gesetzlich fixierte Qualitäts- und Kapazitätswerte der Schieneninfrastruktur, Ziele des Eigentümers Bund zum angestrebten Betriebsleistungswachstum, zur Effizienz, Personalentwicklung und zur Kundenzufriedenheit.
  4. Klarheit:
    Eine Aussage, ob das neue Unternehmen wie bisher den Großteil der vom Bund verlangten Rendite erwirtschaften muss oder wie andere bundeseigene Infrastrukturgesellschaften keinen Gewinn erwirtschaften soll – oder etwas dazwischen.
  5. Messgrößen:
    Kennzahlenset zur Überprüfung der Ziele.
  6. Offenheit:
    Umfassendes Informationsangebot über die „Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Transparenz […]“ (§ 2 Nr. 4 der Unternehmenssatzung) hinaus.
  7. Vollständigkeit:
    Integration der übrigen Infrastrukturgesellschaften des DB-Konzerns, z. B. der Infrastrukturteil der DB Energie GmbH oder die Kommunikationsinfrastruktur.
  8. Unabhängig:
    Weisungsungebunden im Verhältnis zum Eigner, dem DB-Konzern.
  9. Ganz unabhängig:
    Ohne Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem DB-Konzern.
  10. Wirklich unabhängig:
    Ohne übergeordnetes DB-Konzernvorstandsmitglied „Infrastruktur“, das zugleich dem Aufsichtsrat der DB InfraGO AG vorsteht und somit faktisch das Verhalten der Unternehmensleitung bestimmen kann.
  11. Diskriminierungsfrei:
    Ohne konzernspezifischen Informationsaustausch, spezielle Strategieabstimmung mit den übrigen DB-Töchtern und regelmäßige Personalrotation.
  12. Klassisch gut überwacht:
    Revisionierter Aufsichtsrat auch mit fachkundigen Mitgliedern mit Kundschaftsperspektive.
  13. Modern behördlich begleitet:
    Leistungsfähige und unabhängige Behörde ähnlich des Schweizer „Bundesamts für Verkehr“.
  14. Fachkundig beraten:
    Angekündigter Sektorbeirat.
  15. Solide finanziert:
    Verlässliche Finanzzusagen des Bundes für die in seinem Auftrag wahrgenommenen Aufgaben und Überjährigkeit bei der Verwendung nach Schweizer Vorbild (Infrastrukturfonds).

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