Gewiss: Das Konzept Generalsanierung an sich dürfte für die DB Netz AG wirtschaftlicher sein als viele hintereinander liegende Einzelsanierungen. Konkrete Angaben, welche Kosten zusätzlich entstehen, hat die DB jedoch bislang nicht veröffentlicht, sondern im Vorfeld der Diskussionen über den Bundeshaushalt 2024 im Verkehrs- und Finanzministerium einen „Investitionsbedarf“ angemeldet, der bei knapp 90 Milliarden Euro bis 2030 liegt. Dies soll auch höhere Ausgaben für Neu- und Ausbaumaßnahmen, Bahnhöfe und andere, teilweise auch nicht-investive, Maßnahmen beinhalten. Doch der größte Anteil soll offenbar in die Finanzierung der Generalsanierung gehen. Noch in der Mammutsitzung des Koalitionsausschusses der Regierungsparteien am 28. März 2023 werden 45 Milliarden Euro zusätzlich für den Investitionsbedarf der Bahn bis 2027 in Aussicht gestellt. Die Kosten sollen unter anderem durch die Einnahmen aus dem ab Dezember 2023 geplanten CO2-Zuschlag zur Lkw-Maut gedeckt werden. Verkehrsexpert:innen rechnen mit 20 Milliarden Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre. Rund 80 Prozent der Mauteinnahmen sollen direkt in die Schiene fließen (Wenzel, 29. März 2023). Ein Novum in der deutschen Verkehrspolitik und eine erfreuliche Nachricht für den Schienenverkehr.
Unklar bleiben konkrete Angaben zum Einsatz der Mittel. Ob die Mittel ausschließlich für die Sanierung des Schienennetzes oder auch für güterverkehrsorientierten Zubau von Gleisen und Verladeeinrichtungen genutzt werden, bleibt offen.
Gleichzeitig verkündet der Koalitionsausschuss, dass er den gesamten „Vorrangigen Bedarf“ in der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes („Bedarfsplan SchieneDer Bedarfsplan Schiene ist ein Instrument der deutschen Bundesregierung zur langfristigen Planung von Schieneninfrastrukturprojekten. Er dient als Grundlage für die Auswahl und Priorisierung von Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes in Deutschland.“) aus übergeordnetem öffentlichem Interesse und Gründen der nationalen Sicherheit beschleunigt umsetzen möchte. Ein sehr begrüßenswerter Schritt im Vorfeld der Generalsanierung. Bisher verzögert sich die Umsetzung von Schienenprojekt durch langwierige Planfeststellungsverfahren.
Bisher war die Finanzierung der Generalsanierung unklar. Der geschätzte Investitionsbedarf liegt bisher bei circa 45 Milliarden Euro bis 2027. Nach der Mammutsitzung des Koalitionsausschuss, kommt nun Licht ins Dunkle. Die Kosten der Generalsanierung sollen durch die Einnahmen aus dem CO2-Zuschlag aus der ab 2024 geltenden Lkw-Maut gedeckt werden. Diese soll auf 200 Euro pro Tonne CO2 Ansteigen. Verkehrsexperten rechnen mit 20 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre. Rund 80 Prozent der Mauteinnahmen sollen direkt in die Schiene fließen (Wenzel, 29. März 2023). Ein Novum in der deutschen Verkehrspolitik und eine erfreuliche Nachricht für den Schienenverkehr.
Unklar bleiben konkrete Angaben zum Einsatz der Mittel. Ob die Mittel ausschließlich für die Sanierung des Schienennetzes oder auch für güterverkehrsorientierten Zubau von Gleisen und Verladeeinrichtungen genutzt werden, bleibt offen.
Gleichzeitig verkündet der Koalitionsausschuss, dass er den gesamten „Vorrangigen Bedarf“ in der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes („Bedarfsplan SchieneDer Bedarfsplan Schiene ist ein Instrument der deutschen Bundesregierung zur langfristigen Planung von Schieneninfrastrukturprojekten. Er dient als Grundlage für die Auswahl und Priorisierung von Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes in Deutschland.“) aus übergeordnetem öffentlichem Interesse und Gründen der nationalen Sicherheit beschleunigt umsetzen möchte. Ein sehr begrüßenswerter Schritt im Vorfeld der Generalsanierung. Bisher verzögert sich die Umsetzung von Schienenprojekt durch langwierige Planfeststellungsverfahren. Solche Verfahren können mehrere Jahre dauern.
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