InfraGO – Gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft

Recherchen zum Deutsche-Bahn-Projekt „Gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft – InfraGO“

Worum geht es?

Die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft, die inzwischen als DB InfraGO AG gegründet ist, ist ein Ziel aus dem Ampel-Koalitionsvertrag von 2021. Darin wurde festgelegt, dass zwei Infrastruktureinheiten der Deutschen Bahn – DB Netz AG und DB Station&Service AG – „innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt“ werden sollen.

Gewinne sollen zukünftig im Unternehmen verbleiben. Grund ist die schlechte Qualität des Schienennetzes, das über Jahre zurückgebaut wurde und in dem der Neu- und Ausbau zu langsam vorangeht.

Eine Zusammenlegung der Sparten und die Orientierung am Gemeinwohl sollen das Ruder herumreißen.

Allerdings gibt der Koalitionsvertrag keine genauen Definitionen oder Ziele her. In einem Dialog mit der Branche wurden vor der Gründung Ziele für die Gesellschaft diskutiert, allerdings sind viele Anliegen nicht umgesetzt.

Zum 01. Januar 2024 ist die InfraGO gestartet. DB-watch.de dokumentiert hier den Fortschritt hin zur Gemeinwohlorientierung.

Fortschrittsanzeiger zur InfraGO

Stand: 02. September 2024 • © DB-watch.de • Infografik: alicelandsiedel.de

Organigramm der DB

Wie die InfraGO aufgebaut werden müsste, um diskriminierungsfrei zu arbeiten

Stand: 08. November 2023 • © DB-watch.de • Infografik: alicelandsiedel.de
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News zur InfraGO – der Gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft

  • Was ihre Kunden über die DB InfraGO AG sagen – Zwischenbilanz nach acht Monaten – erstmalige Veröffentlichung der qualitativen Bewertungen

    Was ihre Kunden über die DB InfraGO AG sagen – Zwischenbilanz nach acht Monaten – erstmalige Veröffentlichung der qualitativen Bewertungen

    Vier Bahnverbände haben eine Zwischenbilanz zur Arbeit der InfraGO gezogen und dazu Mitgliedsunternehmen um Einschätzungen gebeten. Das Fazit fällt leider ernüchternd aus.

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  • Offizielle Gründung der DB InfraGO AG

    Offizielle Gründung der DB InfraGO AG

    Im Handelsregister wurde die neue DB InfraGO AG am 27. Dezember 2023 eingetragen. Neben der Beibehaltung der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und dem neuen Namen fehlt es aber so gut wie an allem, um bessere Ergebnisse zu erbringen.

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  • Satzung der InfraGO gleicht der bisherigen

    Satzung der InfraGO gleicht der bisherigen

    Der Verschmelzungsvertrag zwischen DB Netz und DB Station&Service und die neue Satzung der DB InfraGO AG sind da. Die Satzung gleicht der alten (leider) sehr weitgehend.

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  • Dialog mit Branchenverbänden

    Dialog mit Branchenverbänden

    Termin zwischen BMDV und dem Consulting-Unternehmen SCI zu neuesten Entwicklungen bei der InfraGO. Zwei Aspekte standen im Vordergrund: Die Definition der „gemeinwohlorientierten Ziele“ und der neue „Sektorbeirat“.

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Hintergründe zur InfraGO – Gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft

Die gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturgesellschaft ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag von 2021. Darin wurde u. a. festgelegt, dass zwei Infrastruktureinheiten der Deutschen Bahn – die DB Netz AG und die DB Station&Service AG – „innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt“ werden sollen. Gewinne sollen zukünftig im Unternehmen verbleiben. Maßgeblicher Grund ist die schlechte Qualität des Schienennetzes, das über viele Jahre immer weiter alterte und zurückgebaut wurde und in dem der Neu- und Ausbau kaum vorankommen. Eine Zusammenlegung der Sparten und die Orientierung am Gemeinwohl sollen das Ruder herumreißen. Das Bundesverkehrsministerium will stärker durchgreifen.

Nachdem 1994 mit der so genannten Bahnreform nicht nur die staatlichen Eisenbahnen (Ost- und Westdeutschlands) verschmolzen wurden, wurden fünf Jahre später fünf eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Konzerndach der Deutschen Bahn AG gegründet, darunter u. a. die DB Netz AG und die DB Station&Service AG. Diese Infrastrukturbereiche ebenfalls in einer nach Gewinn strebenden AG zu organisieren, stieß von Beginn an auf große Kritik. Einerseits, weil das natürliche Monopol der Schieneninfrastruktur nicht wettbewerbsneutral, sondern zu Gunsten der DB-Transportgesellschaften betrieben wurde, andererseits weil der Infrastrukturbetrieb rein aus Trassenpreisen, die zudem gewinnorientiert gestaltet waren, nicht möglich sei. Stattdessen müsste die Infrastruktur viel eher an Zufriedenheit der Kund:innen, hoher Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit gemessen werden.

In den Jahren nach der Bahnreform wurden die Folgen immer augenscheinlicher: Aus Kostengründen wurde das Schienennetz massiv zurückgebaut, Gleise, Weichen, Verbindungskurven und Bahnsteige mussten weichen. Stetig und zuletzt rasant wuchs, auch aus Gründen des Klimaschutzes und des Lkw-Fahrer:innenmangels, die Nachfrage auf der Schiene. Dem ist das Netz in seiner inzwischen geschrumpften Version nicht mehr gewachsen. Diese Analyse ist nicht neu, sondern seit Jahren diskutiert die Branche über eine mögliche Bahnreform II. Befürworter:innen wünschen sich eine gewinnfreie DB-Infrastruktursparte, deren Hauptstreben es ist, zufriedene Kund:innen zu haben, zuverlässig, wachsend, fair, sicher, effizient und transparent zu sein.

Ein Schritt in diese Richtung scheint das Ziel aus dem Koalitionsvertrag zu sein, allerdings gibt dieser keine genauen Definitionen oder Ziele her und schließt ein Herauslösen der Infrastruktur aus dem DB-Konzern aus. Die Zusammenlegung allein, wie sie am 01. Januar 2024 offiziell wurde, da sind sich Befürworter:innen sicher, wird nicht die große Kehrtwende bringen. Eine „Trennung von Netz und Betrieb“, also die Herauslösung der Infrastruktur aus dem Gesamtkonzern, ist aber nicht vorgesehen und auch nicht unbedingt nötig, um Veränderungen im Schienennetz zu erwirken. Vielmehr kommt es darauf an, Ziele quantitativ festzulegen, die Rolle des Bundes gegenüber der DB zu stärken und die InfraGO durch konkrete Bestimmungen zu mehr Tempo beim Netzausbau zu zwingen.

Zur offiziellen Gründung der InfraGO wurde zu wenig konkretes festgelegt, nachzulesen in der alten und neuen Satzung der Gesellschaft.

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